Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch
Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für viele Menschen eine große Belastung dar. Schließlich gehören Kinder oftmals zur Zukunftsplanung von Paaren. Entsprechend wichtig ist es, die Ursache sorgfältig zu ermitteln und anschließend eine geeignete und erfolgsversprechende Behandlung einzuleiten.
Ist die Ursache erst einmal diagnostiziert, stehen eine Vielzahl an passenden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Abhängig von der Diagnose schlagen wir Ihnen die jeweils sinnigste Therapie vor. Dabei nutzen wir eine Vielzahl erprobter, exzellenter Methoden und berücksichtigen jederzeit Ihre persönlichen Wünsche.
Egal, welche Behandlung den meisten Erfolg verspricht – unser kompetentes Praxisteam begleitet Sie empathisch und geduldig durch die Therapie. Uns ist das Persönliche sehr wichtig, denn nur so können wir Sie bestmöglich behandeln und Ihnen dabei helfen, die Chancen einer Schwangerschaft effektiv zu erhöhen. Sie sind nicht allein – denn wir begleiten Sie!
Die verschiedenen Kinderwunsch-Therapien im Überblick
FAQ: Häufige Fragen zur Kinderwunsch-Behandlung
Ja, das kann man sehr gut. Im Rahmen eines Behandlungszyklus sind 3-4 Termine im Kinderwunschzentrum notwendig. Da fast alle unsere Patientinnen berufstätig sind und nur ungern am Arbeitsplatz über die aktuelle Behandlung sprechen möchten, sind unsere Termine hierbei sehr flexibel. An beiden Standorten Neuwied und Koblenz können Sie über den Tag verteilt, auch am späten Nachmittag, noch unkompliziert Termine, insbesondere Ultraschalluntersuchungen, stattfinden. Parkplätze sind an beiden Standorten ausreichend vorhanden. Am Tag der Eizellentnahme sowie zum Embryotransfer ist es möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen.
Es gibt keine bestimmten Verhaltensmaßregeln, welche den Erfolg einer Kinderwunschbehandlung verbessern oder garantieren. Sinnvoll ist jedoch eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung. Auch übermäßiger Alkohol- oder Kaffeekonsum sollte eingeschränkt werden. Sportliche Bewegung ist allgemein ratsam, jedoch sicherlich nicht bis zur körperlichen Belastungsgrenze. Ebenso sollte selbstverständlich auf Nikotinkonsum während einer Kinderwunschbehandlung möglichst verzichtet werden. Unterstützend ist die Einnahme von Folsäure für die spätere gesunde Entwicklung des Kindes schon während einer Kinderwunschtherapie empfohlen.
Heterosexuelle und lesbische verheiratete Paare dürfen in Deutschland eine Samenspende, sowohl für die Insemination als auch eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Zur Regelung der Elternschaft muss bei Verwendung von Samenzellen einer dritten Person die Vorstellung bei einem Notar erfolgen.
Ja, natürlich. Es ist allerdings so, dass gesetzlich versicherte Patienten (GKV) den per Gesetz festgelegten Bedingungen unterliegen und im §27a Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgeschrieben ist, dass nur (miteinander verheiratete) Eheleute Anspruch auf Krankenkassenleistung haben. Natürlich können auch Unverheiratete grundsätzlich sämtliche Leistungsangebote wahr nehmen, allerdings mit dem Unterschied, dass sie die Behandlungen vollständig tragen müssen.