FAQ: Häufige Fragen unserer Paare

Wichtige Informationen zu Ihrer Kinderwunschbehandlung im Kinderwunschzentrum Mittelrhein

Die Kinderwunschreise ist ein langer Weg, der gerade zu Beginn mit vielen Fragen verbunden ist. Um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich bereits vorab gut über unser Kinderwunschzentrum zu informieren, haben wir für Sie die häufigsten Fragen beantwortet.

Wie läuft die Beratung beim Kinderwunschzentrum Mittelrhein ab?

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für Paare oftmals eine belastende Situation – und kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Entsprechend nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Sie und Ihre persönliche Situation kennenzulernen.

Anschließend nutzen wir verschiedene Methoden (z. B. Blutuntersuchung, Hormonstände, Spermiogramm), um eine fundierte Diagnose zu stellen. Auf Basis dieser Diagnose beraten wir Sie zu möglichen Therapien.

Dabei bieten wir Ihnen ein realistisches Bild über alle Möglichkeiten und Chancen und stehen Ihnen bei allen Rückfragen stets zur Verfügung.

Was kostet die Kinderwunschbehandlung?

Eine Kinderwunschbehandlung ist immer auch eine Kostenfrage. Damit Sie frühzeitig einschätzen können, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt, bieten wir Ihnen eine realistische Kosteneinschätzung.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Versicherungssituation und bereiten Unterlagen für private und gesetzliche Krankenversicherungen vor. Im gemeinsamen Gespräch erörtern wir dann, welche Kosten tatsächlich noch für Sie zu bewältigen sind.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen bei einer Kinderwunschbehandlung?

Die exakte Kostenübernahme hängt von der jeweiligen Krankenkasse sowie der empfohlenen Therapie ab.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gesetzliche Krankenkassen für gewöhnlich 50 % der anfallenden Kosten des Versicherten übernehmen.

Bei privaten Krankenkassen und Beihilfen liegt es im jeweiligen Ermessensspielraum, welche Kosten übernommen werden. Oftmals greift hier das Verursacherrecht und die privaten Krankenkassen übernehmen Kosten nur dann, wenn der jeweilige Versicherte der Grund für den unerfüllten Kinderwunsch ist.

Wir wissen, dass diese Situation für Paare schnell verwirrend sein kann. Deshalb unterstützen wir Sie bei den Anträgen bei Ihrer Krankenkasse und helfen Ihnen anschließend dabei, die Antworten richtig zu interpretieren. So wissen Sie vor der Behandlung, welche Kosten auf Sie zukommen und was durch Ihre Krankenkasse abgedeckt ist.

Gibt es Förderungen für den Kinderwunsch?

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt unter bestimmten Bedingungen finanzielle Förderungen für Ihre Kinderwunschbehandlung.

Ob Sie eine Förderung erhalten und wie hoch diese ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der notwendigen Therapiemethode und der individuellen Lebenssituation ab.

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/foerderung/assistierte-reproduktion/

Gibt es eine Altersgrenze für den Besuch einer Kinderwunschklinik?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung nehmen mit steigendem Alter der Frau ab. Schon ab dem 35. Lebensjahr verzeichnen wir geringere Schwangerschaftsraten, die im Altersbereich 40–44 und ab 45 Jahren weiter abnehmen.

Entsprechend ist es angeraten, bei unerfülltem Kinderwunsch möglichst frühzeitig aktiv zu werden. Generell sollte Ihnen bewusst sein, dass Erstschwangerschaften ab dem 40. Lebensjahr potenziell als Risikoschwangerschaften gelten.

Darüber hinaus übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht mehr, wenn die Frau das 40. Lebensjahr und/oder der Mann das 50. Lebensjahr erreicht hat. Gleiches gilt, wenn Frau und/oder Mann das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob und welche Form der Kinderwunschbehandlung in Ihrem Alter sinnvoll erscheint.

Wann sollte man eine Kinderwunschklinik aufsuchen?

Das Zeugen eines Kindes kann unter Umständen lange dauern. Bei vielen Paaren funktioniert es nicht in den ersten Monaten. Das kann unterschiedliche Gründe haben, die nicht zwangsweise auf eine vorliegende Störung hindeuten.

Manchmal dauert es z. B. nach Absetzen von langfristigen Verhütungsmitteln wie der Pille etwas, bis sich der natürliche Zyklus wieder einpendelt und eine Befruchtung erfolgreich verlaufen kann. Auch Faktoren wie Stress können die Befruchtung oder eine Einnistung verhindern.

Generell gilt: Klären Sie die Gründe für die ausbleibende Schwangerschaft lieber früh als spät ab. Bei normalem Zyklus und regelmäßigem Geschlechtsverkehr kann es schon sinnvoll sein, nach einem Jahr ohne erfolgreiche Schwangerschaft den Frauenarzt zu kontaktieren oder einen Spermiogramm-Termin zu vereinbaren.

So haben Sie schnell Gewissheit, ob es eine biologische Ursache für die ausbleibende Schwangerschaft gibt und ob eine Behandlung in einer Kinderwunschklinik notwendig wird.

Da die Erfolgschancen einer künstlichen Befruchtung in jungen Jahren deutlich höher sind, raten wir lieber zur frühzeitigen Untersuchung, um in einer günstigen Situation mit einer Behandlung zu beginnen, sofern sie notwendig wird.

Muss man für die Kinderwunschbehandlung verheiratet sein?

Nein, es ist nicht notwendig, dass Sie verheiratet sind. Eine Kinderwunschbehandlung ist auch bei jeder anderen Form von Paaren – ob heterosexuell oder gleichgeschlechtlich – möglich. Für die Kostenübernahme durch Versicherer ist es dabei wichtig, dass es sich um eine langfristig angelegte Partnerschaft handelt.

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